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   BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12   

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https://dejure.org/2012,28464
BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12 (https://dejure.org/2012,28464)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2012 - 3 StR 337/12 (https://dejure.org/2012,28464)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2012 - 3 StR 337/12 (https://dejure.org/2012,28464)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB
    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Täterschaft bei bloßer Vermittlung und Begleitung eines fremden Umsatzgeschäfts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Anhaltspunkte für die Annahme einer Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Beteiligung an unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Anhaltspunkte für die Annahme einer Beihilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Bewertung einer Beteiligung an unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Abgrenzung der Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Das Vermitteln und Begleiten bei einem Drogengeschäft ist regelmäßig nur als Beihilfe anzusehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 46 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12
    Diese Grundsätze gelten auch für denjenigen, der ein Betäubungsmittelgeschäft vermittelt (BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12; Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
  • BGH, 14.08.2012 - 3 StR 274/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Täterschaft bei bloßer

    Auszug aus BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12
    Diese Grundsätze gelten auch für denjenigen, der ein Betäubungsmittelgeschäft vermittelt (BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12; Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder

    Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12).
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 42/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    In den Fällen, in denen der Angeklagte den Kontakt zwischen dem Lieferanten B. und den Abnehmern von Betäubungsmitteln herstellte (Taten II.2. Nr. 8, 10, 11, 18 und 19 der Urteilsgründe), ist durch die Urteilsfeststellungen ein täterschaftliches Handeln des Angeklagten hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 75; vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 168/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die eigennützige Förderung fremder

    Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12).
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewaffnung eines Teilnehmers

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46, und vom 22. Dezember 2011 - 3 StR 371/11, NStZ-RR 2012, 120).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 640/18

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe: erforderliche Gesamtbetrachtung);

    Vor dem Hintergrund, dass sich der Tatbeitrag des Angeklagten hier nach den Feststellungen des Landgerichts nur darauf beschränkte, einmalig eine Bestellung an einen Lieferanten weiterzuleiten und im Auftrag seines Arbeitgebers, des anderweitig Verfolgten G., für einen Gewinnanteil von 500 Euro bei der Übergabe der Betäubungsmittel anwesend zu sein, ohne diese selbst in Empfang zu nehmen, wäre eine solche wertende Gesamtwürdigung erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2014 - 4 StR 20/14, juris Rn. 5 f.; vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, juris Rn. 5 f. und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 75 Rn. 5 f.).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 20/14

    Täterschaftliches Handeltreiben (Abgrenzung von der Beihilfe)

    Diese Grundsätze gelten auch für denjenigen, der ein Betäubungsmittelgeschäft vermittelt (BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46; Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
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